Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Geschäftszweck von SpeakUp besteht in der Erbringung von Sprachdienstleistungen, genauer gesagt allgemeinen und fachsprachlichen Kursen, Übersetzungen und Nachhilfe. Im Folgenden beschreiben wir die allgemeinen Bedingungen, welche unserer Tätigkeit zugrundeliegen.
Unser Produktangebot
Sämtliche unserer Dienstleistungen sind in der Rubrik Produkte exakt beschrieben. Wir tragen Ihren Wünschen Rechnung und arbeiten eventuell von Ihrer Seite gewünschte Modifikationen nach Möglichkeit in unser Angebot ein. Die Dienstleistung wird in der Form, wie sie im Angebot definiert ist, erbracht und beglichen.
Ihr Vertrag mit uns
Ein rechtswirksamer Kaufvertrag zwischen Ihnen und SpeakUp kommt zustande, indem Sie unser Angebot gegenzeichnen und es uns per Email oder Post zukommen lassen.
Ihr Recht auf Widerruf
Nach dem luxemburgischen Gesetz über Handelspraktiken steht es Ihnen frei, einen Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist zu widerrufen. Ihren Wunsch, von diesem Recht Gebrauch zu machen, müssen Sie uns binnen 7 Werktagen nach Unterzeichnung des Angebots per Einschreiben oder E-Mail an SpeakUp, 15 rue Astrid, L-1143 Luxembourg-Merl bzw. contact@speakuplangues.lu mitteilen.
Eventuell bereits geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen dann schnellstmöglich zurück, bitte geben Sie zu diesem Zweck Ihre Kontonummer an.
Bezahlung
Bezahlen können Sie per Überweisung auf unser im Angebot wie auch auf unserer Internetseite genanntes Geschäftskonto.
Folgen von Zahlungsverzug
Bei signifikanter Überschreitung der im Angebot fixierten Zahlungsfrist erfolgt von unserer Seite eine einmalige Zahlungserinnerung mit Festsetzung eines Zahlungsdatums. Sollte dieses überschritten werden, erhöht sich der laut Angebot zu zahlende Betrag um eine Verzugsentschädigung in Höhe von 10 %. Berechnet werden zudem monatliche Verzugszinsen zu einem Zinssatz von 1 %. Die entstehenden juristischen und extra-juristischen Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anzuwenden ist das Recht des Großherzogtums Luxemburg.
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das Großherzogtum Luxemburg vereinbart.