Das Nationale Spracheninstitut (Institut national des langues) veranstaltet die Prüfung zur Bewertung der mündlichen Sprachkompetenz im Luxemburgischen (“Sproochentest Lëtzebuergesch”) im Hinblick auf den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit.
Die Prüfung besteht aus:
- einem Test der mündlichen Ausdrucksfähigkeit (Niveaustufe A2);
- einem Hörverstehenstest (Niveaustufe B1).
Auf Antrag an das Justizministerium und unter gewissen Bedingungen kann den Anwärtern auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit die Anmeldegebühr für folgende Prüfungen/Kurse erstattet werden:
- die Prüfung zur Bewertung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen (“Sproochentest”);
- die von einem Anbieter, dessen Kursplan vom Bildungsministerium (Ministère de l’Education nationale) anerkannt wurde, angebotenen Luxemburgischkurse.
Seitens des Ministère de l’Education nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse sind unsere Sprachprogrammezum Zweck des Erwerbs der luxemburgischen Staatsangehörigkeit im Rahmen des Gesetzes vom 08. März 2017 staatlich anerkannt bis Niveau B2 einschließlich (Referenz: SFA/AGRF/22+37).